Wilzenberg-Hußweiler
Wilzenberg-Hußweiler liegt im Landkreis Birkenfeld in der Region Hunsrück-Nahe. Die gering besiedelte Gemeinde ist eine ruhige Wohnadresse im ländlichen Birkenfelder Hunsrück.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Wilzenberg-Hußweiler liegt in Rheinland-Pfalz und gehört zum Birkenfeld und Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Koblenz. Auf einer Fläche von 6,46 km² leben hier rund 293 Menschen — das entspricht etwa 45 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Kleine Hunsrück-Gemeinde im Landkreis Birkenfeld mit ländlichem Ortskern und gering verdichteter Bebauung.
Wenn du in Wilzenberg-Hußweiler ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 55767).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Wilzenberg-Hußweiler?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Wilzenberg-Hußweiler
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Wilzenberg-Hußweiler kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Wilzenberg-Hußweiler hat rund 293 Einwohner.
- Wilzenberg-Hußweiler gehört zum Birkenfeld im Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Wilzenberg-Hußweiler liegt im Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Koblenz (Rheinland-Pfalz).
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Wilzenberg-Hußweiler?
Wie viele Einwohner hat Wilzenberg-Hußweiler?
Zu welchem Landkreis gehört Wilzenberg-Hußweiler?
In welchem Regierungsbezirk liegt Wilzenberg-Hußweiler?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen - Bebauungsplan verstehen: Das Glossar für Eigentümer
Nutzungsart, GRZ, GFZ, Baugrenzen, Geschosshöhe, Dachform: Was die Festsetzungen im Bebauungsplan wirklich bedeuten – und wie du sie zusammen liest, um dein Potenzial zu erkennen.
Weiterlesen