Stephanskirchen
Stephanskirchen liegt direkt östlich von Rosenheim am Inn. Die wachsende Gemeinde ist klassischer Rosenheimer Pendlerwohnort mit Inn-Pendlerlage und Bergblick auf die Chiemgauer Alpen.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Stephanskirchen liegt in Bayern und gehört zum Rosenheim und Regierungsbezirk Oberbayern. Auf einer Fläche von 26,51 km² leben hier rund 10.558 Menschen — das entspricht etwa 398 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Rosenheimer Vorortgemeinde am Inn mit gewachsenem Kern, Reihen- und Einfamilienhausgebieten und Industrieflächen am Inn-Ufer.
Wenn du in Stephanskirchen ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 83071).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Stephanskirchen?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Stephanskirchen
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Stephanskirchen kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Stephanskirchen hat rund 10.558 Einwohner.
- Stephanskirchen gehört zum Rosenheim im Bundesland Bayern.
- Stephanskirchen liegt im Regierungsbezirk Oberbayern (Bayern).
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Stephanskirchen?
Wie viele Einwohner hat Stephanskirchen?
Zu welchem Landkreis gehört Stephanskirchen?
In welchem Regierungsbezirk liegt Stephanskirchen?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Bau-Turbo § 246e BauGB: Was Kommunen jetzt schneller genehmigen dürfen
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt deiner Gemeinde bis Ende 2030, Wohnprojekte am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen – Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus, Aufstockung, Baulücke. Was geht, was nicht, und wie du die 3-Monats-Frist für dich nutzt.
Weiterlesen - Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen
Andere Städte in Bayern
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)