Rosenthal
Rosenthal liegt im Landkreis Waldeck-Frankenberg im Waldecker Land im Regierungsbezirk Kassel. Die kleine Stadt ist geprägt von der waldreichen Mittelgebirgslandschaft Nordhessens.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Rosenthal liegt in Hessen und gehört zum Waldeck-Frankenberg und Regierungsbezirk Reg.-Bez. Kassel. Auf einer Fläche von 51,55 km² leben hier rund 2.051 Menschen — das entspricht etwa 40 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Waldecker-Land-Stadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit gering besiedeltem Ortskern und ländlicher Bebauung.
Wenn du in Rosenthal ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 35119).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Rosenthal?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Rosenthal
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Rosenthal kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Rosenthal hat rund 2.051 Einwohner.
- Rosenthal gehört zum Waldeck-Frankenberg im Bundesland Hessen.
- Rosenthal liegt im Regierungsbezirk Reg.-Bez. Kassel (Hessen).
- Für Bauangelegenheiten in Rosenthal ist das örtliche Bauamt zuständig. Wenn du Bebauungspläne, Bodenrichtwerte oder Katasterkarten benötigst, übernimmt Wohnvision die Beschaffung für dich.
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Rosenthal?
Wie viele Einwohner hat Rosenthal?
Zu welchem Landkreis gehört Rosenthal?
In welchem Regierungsbezirk liegt Rosenthal?
Wer ist das zuständige Bauamt in Rosenthal?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen - Bebauungsplan verstehen: Das Glossar für Eigentümer
Nutzungsart, GRZ, GFZ, Baugrenzen, Geschosshöhe, Dachform: Was die Festsetzungen im Bebauungsplan wirklich bedeuten – und wie du sie zusammen liest, um dein Potenzial zu erkennen.
Weiterlesen
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)