Dohm-Lammersdorf
Dohm-Lammersdorf liegt in der Vulkaneifel im Landkreis Vulkaneifel nahe Hillesheim. Die Doppelgemeinde mit dörflichem Charakter ist klassische Hillesheimer und Gerolsteiner Pendleradresse.
- In wenigen WerktagenLieferung digital per E-Mail
- Rechtssichere OriginaldokumenteDirekt von den zuständigen Behörden
- Ohne BehördengangWir erledigen den Papierkram für dich
Dohm-Lammersdorf liegt in Rheinland-Pfalz und gehört zum Vulkaneifel und Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Trier. Auf einer Fläche von 4,54 km² leben hier rund 212 Menschen — das entspricht etwa 47 Einwohnern pro Quadratkilometer.
Vulkaneifel-Doppelgemeinde mit Bruchsteinhäusern, dörflichem Kern und ländlicher Bebauung.
Wenn du in Dohm-Lammersdorf ein Grundstück besitzt oder bauen willst, brauchst du Unterlagen wie Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert (PLZ 54576).
Du benötigst Unterlagen für dein Grundstück in Dohm-Lammersdorf?
Bebauungsplan, Flurkarte oder Bodenrichtwert: Wir beschaffen deine Grundstücksdokumente digital und in wenigen Werktagen. Ohne Behördengänge, ohne Papierkram.
Fragen zu Dohm-Lammersdorf
- Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Dohm-Lammersdorf kannst du dir digital über Wohnvision besorgen lassen – ohne Behördengang. Du beauftragst die Unterlagen online, wir beschaffen sie bei den zuständigen Stellen und liefern sie dir in wenigen Werktagen per E-Mail. Details zu den einzelnen Dokumenten findest du in den Unterseiten oben auf dieser Seite.
- Dohm-Lammersdorf hat rund 212 Einwohner.
- Dohm-Lammersdorf gehört zum Vulkaneifel im Bundesland Rheinland-Pfalz.
- Dohm-Lammersdorf liegt im Regierungsbezirk früher: Reg.-Bez. Trier (Rheinland-Pfalz).
Wo bekomme ich Bebauungsplan, Bodenrichtwert und Katasterkarte für Dohm-Lammersdorf?
Wie viele Einwohner hat Dohm-Lammersdorf?
Zu welchem Landkreis gehört Dohm-Lammersdorf?
In welchem Regierungsbezirk liegt Dohm-Lammersdorf?
Ratgeber rund um dein Grundstück
- Bau-Turbo § 246e BauGB: Was Kommunen jetzt schneller genehmigen dürfen
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt deiner Gemeinde bis Ende 2030, Wohnprojekte am Bebauungsplan vorbei zu genehmigen – Mehrfamilienhaus statt Einfamilienhaus, Aufstockung, Baulücke. Was geht, was nicht, und wie du die 3-Monats-Frist für dich nutzt.
Weiterlesen - Landesbauordnung NRW: Das ändert sich ab 1. September 2026
Der Landtag NRW hat die Landesbauordnung geändert: Ab 1. September 2026 wird der Bauantrag elektronisch zur Pflicht, die Umnutzung von Büro und Ladenlokal zu Wohnraum wird leichter, und beim Aufstocken entfällt der Sprung in die nächste Gebäudeklasse. Was das für dein Vorhaben bedeutet.
Weiterlesen - Bodenrichtwert NRW: So nutzt du BORIS.NRW richtig
Bodenrichtwert in NRW kostenfrei abfragen über BORIS.NRW: Anleitung, vier Anpassungs-Faktoren und ein Praxisbeispiel aus Gütersloh — plus der wichtige Unterschied zum Verkehrswert.
Weiterlesen
Andere Städte in Rheinland-Pfalz
Wappen-Quelle: Wikimedia Commons (CC-BY-SA)