Katasterkarte / Flurkarte in Alt Meteln
Das Liegenschaftskataster ist das Verzeichnis aller Grundstücke und Liegenschaften in Alt Meteln (19069). Es dokumentiert die genauen Grenzen, Flächen und Eigentumsangaben jedes Flurstücks und bildet damit die rechtliche und vermessungstechnische Grundlage für die Verwaltung von Grund und Boden. Das moderne System heißt ALKIS (Liegenschaftskataster-Informationssystem) und ersetzt die älteren analogen Flurkarten. Die Flurkarte zeigt sämtliche Flurstücke einer Flur – das ist eine Verwaltungseinheit innerhalb einer Gemarkung, der kleinsten Verwaltungsgrenze einer Gemeinde.
Sie benötigen einen Katasterauszug oder eine aktuelle Flurkarte beispielsweise beim Immobilienkauf, um Grundstücksgrenzen zu prüfen, für Bauanträge zur Lagebestätigung eines geplanten Vorhabens, bei Grenzanzeigen und Grenzfeststellungsverfahren oder für notarielle Grundstücksgeschäfte. Das zuständige Vermessungs- und Katasteramt Mecklenburg-Vorpommern stellt Katastererauszüge und Pläne bereit – diese sind gebührenpflichtig und verbindlich. Unverbindliche Übersichtskarten finden Sie online im Geoportal Mecklenburg-Vorpommern, wo Sie sich kostenfrei die Flurbegrenzungen und Flurstücksnummern von Alt Meteln anschauen können.

Warum jede Bauplanung mit der Flurkarte beginnt
Bevor du in Alt Meteln bauen, kaufen oder verkaufen kannst, brauchst du Klarheit über Grundstücksgrenzen, Gebäudebestand und Flurstücksnummern. Genau das liefert die Katasterkarte, rechtsverbindlich. Wir holen dir den aktuellen Auszug digital, damit du sofort weißt, wo dein Grundstück anfängt und aufhört.
Was in der Flurkarte für Grundstücke in Alt Meteln steht.
Vier Begriffe, die dir bei jedem Bauantrag, Notartermin und Grundstücksgeschäft begegnen.
Flurstück
Die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster, jedes Grundstück hat eine eindeutige Flurstücksnummer.
Flur
Teilgebiet einer Gemarkung, das mehrere Flurstücke zusammenfasst, oft historisch gewachsen.
Gemarkung
Katastertechnische Bezeichnung eines Stadt- oder Ortsteils, die übergeordnete räumliche Einheit.
ALKIS
Liegenschaftskataster-Informationssystem, die rechtsverbindliche Datenbank aller Flurstücke in Deutschland.
Deine Flurkarte für Alt Meteln in drei Schritten
- 1
Adresse eingeben
Straße und Hausnummer in Alt Meteln genügt.
- 2
Unterlagen wählen
ALKIS-Auszug, auf Wunsch mit weiteren Unterlagen.
- 3
Per E-Mail erhalten
Digital aufbereitet als PDF.
Fragen zu Katasterkarte in Alt Meteln
- Die Katasterkarte ist eine offizielle Karte, die alle Grundstücke (Flurstücke) mit ihren Grenzen und ihrer Lage darstellt. Sie gehört zum Liegenschaftskataster (ALKIS) und dient als Grundlage für Eigentumsnachweise, Planung und Vermessung. Sie zeigt unter anderem Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse und die genaue Lage eines Grundstücks.
- Die Katasterkarte wird für viele Zwecke verwendet: Planung von Bauvorhaben, Grundstückskauf oder -verkauf, Klärung von Grundstücksgrenzen, Bauanträge und Genehmigungsverfahren sowie Vermessung und Teilung von Grundstücken. Sie ist eine grundlegende Informationsquelle für Eigentümer, Käufer, Planer und Investoren.
- Nein, die Katasterkarte und der Bebauungsplan erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Katasterkarte zeigt die tatsächliche Lage und Grenzen eines Grundstücks. Der Bebauungsplan regelt dagegen, wie ein Grundstück bebaut werden darf, zum Beispiel Nutzung, Bauhöhe oder Baugrenzen. Für Bauvorhaben werden in der Regel beide Dokumente benötigt, wir liefern dir beides aus einer Hand.
- Die Gemarkung ist die katastertechnische Bezeichnung eines Stadt- oder Ortsteils, sie ist in Fluren (Teilgebiete) gegliedert. Jede Flur enthält nummerierte Flurstücke, die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster.
- Über Wohnvision Digital bestellst du den rechtsverbindlichen ALKIS-Auszug online, wir liefern ihn digital aufbereitet inklusive aller relevanten Anlagen. Du musst nicht selbst Termine beim Katasteramt machen oder dich durch Geoportale klicken.
- Sobald deine Anfrage bearbeitet ist, erhältst du die digital aufbereitete Flurkarte bequem per E-Mail — ohne Termin beim Katasteramt.